[ 28.11.2005
]
Diskriminierende Löhne bei der Stadt Zürich - Bericht der KOG*-Veranstaltung vom 28. November 2005
An der Veranstaltung der Koordinationsgruppe
Lohngleichheitsklagen wurden die folgenden drei „Baustellen“ im
aktuellen Stand präsentiert:
- Lohnnachzahlungen: Der beschwerliche Weg der
Gleichstellungsklage von Angestellten aus dem Pflegebereich, der
Physio- und Ergotherapie dauert nun schon seit April 2002. Die
geforderte Behebung der Lohndiskriminierung und die
Lohnnachzahlungen lassen immer noch auf sich warten. Um sich die
Nachzahlungen zu sichern, reichten 800 Personen im Jahr 2002 ein
Betreibungsbegehren ein. Dadurch verhindern sie während fünf
Jahren eine Verjährung ihrer Forderungen. Zahlreiche
Betreibungsbegehren sind auch noch später eingereicht worden.
Die Nachzahlungen beziehen sich auf die Zeit vor der
strukturellen Besoldungsrevision vom 1.Juli 2002, welche die
Löhne auf ein Lohnband von 95% überführte. 2007 muss die
Betreibung erneuert werden, falls bis dann noch keine Lösung
eingetreten ist. Lohnnachzahlungen, die länger als fünf Jahre
zurückliegen, können ohne Betreibung nicht mehr geltend gemacht
werden.
Im Januar 2003 wurde das Feststellungsbegehren vom Stadtrat
abgewiesen wogegen eine Beschwerde beim Bezirksgericht
eingereicht worden ist. Die Rekurse werden voraussichtlich
Anfang 2006 entschieden (siehe „Bezirksrat stellt
Lohndiskriminierung des städtischen Personals fest, S. 5 in
diesem Bulletin).
Damals, bei der Klageeinreichung herrschte Personalnotstand im
Gesundheitsbereich und die politische Situation vermochte viele
Angestellte zu mobilisieren. Wir gehen davon aus, dass sich das
Engagement neu belebt.
- Besoldungsrevision 2002 – Überführung der Löhne: Der
Vergleich der Angestellten im Pflegebereich mit den
Polizeiangestellten bei der Lohnüberführung 2000 zeigt eine
klare Benachteiligung der ersteren. Zwar werden die
Polizeiangestellten bei Stellenantritt eine Stufe tiefer, in
Funktionsstufe 6 eingereiht, doch wird ihre nutzbare Erfahrung (nE)
höher bewertet (Stufe 5). Die Einstufung der PolizistInnen
erhöht sich nach 3, 6 und 8 Jahren um je eine Stufe, während das
Pflegepersonal unverändert auf Stufe 7 verbleibt. Auch werden
bei letzteren die nE gekürzt, wenn die Differenz zum alten Lohn
10% übersteigt. Auf diese Weise werden Frauenberufe weiterhin
diskriminierend ins neue Besoldungssystem überführt. Bei
einzelnen Überleitungsverfügungen wurden Beschwerde beim
Stadtrat eingereicht, die noch nicht beantwortet sind.
Vermutlich werden Anfang 2006 die ersten Entscheide fallen. Wenn
sie zu unseren Gunsten ausfallen, wirkt sich das auch auf
diejenigen Pflegeangestellten aus, die ihre Verfügung nicht
angefochten haben. Das Verwaltungsgericht hat bereits in anderen
Fällen gerügt, dass bei aufholenden weiblichen Berufen das
Einkommen nicht gekürzt werden darf. Somit bestehen gute
Aussichten auf einen positiven Beschwerdeentscheid im Falle des
Pflegepersonals.
- Besoldungsrevision 2007: Bei der Besoldungsrevision 2002
wurden viele Stadtangestellte als AufholerInnen besser gestellt
– in den führenden Stellungen sind es 73% welche noch einen
Lohnzuwachs erwarten konnten. Die Dienstabteilungen und
Departemente machten ihre Aufstockung in eigener Kompetenz nach
eigenem Belieben. Es kam zu doppelt so vielen AufholerInnen als
vorgesehen war. Die Pflegeberufe stehen hingegen im Verhältnis
zu den anderen Berufen nicht besser da als vor der
Besoldungsrevision von 2002. Mit den unkontrollierten
Aufstockungen ist die Besoldungsrevision (SBR 2000) finanziell
aus dem Ruder gelaufen, und seit Februar 2005 wird eine neue
Besoldungsrevision (SBR 3000) ausgetüftelt. In ihr soll der
Leistungsaspekt endlich zum Tragen kommen und dies stärker als
2002 beabsichtigt war. Funktionsumschreibungen werden
korrigiert, oder neu erstellt. Die Flexibilität der
Lohngestaltung wird erhöht und allenfalls ein automatischer
Stufenanstieg beseitigt. Tendenziell entwickeln sich die Pläne
in Richtung Marktlohn.
Der Frauenkongress des SGB hat das Jahr 2006 unter das Thema
Lohngleichheit gestellt. Dies ist eine Chance für die KOG , für
ihren Kampf eine sehr breite Unterstützung zu finden.
*Die KOG – Koordinationsgruppe Trägerinnenschaft
Lohngleichheitsverfahren Stadt Zürich - setzt sich zusammen aus:
- AGGP (Aktion Gsundi Gsundheitspolitik)
- EVS (ErgotherapeutInnen-Verband Schweiz)
- FGS (Frauengewerkschaft Schweiz)
- FISIO (Schweizer Physiotherapieverband)
- SBK (Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und
Pflegefachmänner)
- SHV (Schweizer Hebammenverband)
- SYNA – die Gewerkschaft