Go!

Informationsplattform der AGGP

Kontaktadresse: sekretariat@aggp.ch

[ 28.11.2005 ]

Diskriminierende Löhne bei der Stadt Zürich - Bericht der KOG*-Veranstaltung vom 28. November 2005

An der Veranstaltung der Koordinationsgruppe Lohngleichheitsklagen wurden die folgenden drei „Baustellen“ im aktuellen Stand präsentiert:

  1. Lohnnachzahlungen: Der beschwerliche Weg der Gleichstellungsklage von Angestellten aus dem Pflegebereich, der Physio- und Ergotherapie dauert nun schon seit April 2002. Die geforderte Behebung der Lohndiskriminierung und die Lohnnachzahlungen lassen immer noch auf sich warten. Um sich die Nachzahlungen zu sichern, reichten 800 Personen im Jahr 2002 ein Betreibungsbegehren ein. Dadurch verhindern sie während fünf Jahren eine Verjährung ihrer Forderungen. Zahlreiche Betreibungsbegehren sind auch noch später eingereicht worden. Die Nachzahlungen beziehen sich auf die Zeit vor der strukturellen Besoldungsrevision vom 1.Juli 2002, welche die Löhne auf ein Lohnband von 95% überführte. 2007 muss die Betreibung erneuert werden, falls bis dann noch keine Lösung eingetreten ist. Lohnnachzahlungen, die länger als fünf Jahre zurückliegen, können ohne Betreibung nicht mehr geltend gemacht werden.
    Im Januar 2003 wurde das Feststellungsbegehren vom Stadtrat abgewiesen wogegen eine Beschwerde beim Bezirksgericht eingereicht worden ist. Die Rekurse werden voraussichtlich Anfang 2006 entschieden (siehe „Bezirksrat stellt Lohndiskriminierung des städtischen Personals fest, S. 5 in diesem Bulletin).
    Damals, bei der Klageeinreichung herrschte Personalnotstand im Gesundheitsbereich und die politische Situation vermochte viele Angestellte zu mobilisieren. Wir gehen davon aus, dass sich das Engagement neu belebt.

  2. Besoldungsrevision 2002 – Überführung der Löhne: Der Vergleich der Angestellten im Pflegebereich mit den Polizeiangestellten bei der Lohnüberführung 2000 zeigt eine klare Benachteiligung der ersteren. Zwar werden die Polizeiangestellten bei Stellenantritt eine Stufe tiefer, in Funktionsstufe 6 eingereiht, doch wird ihre nutzbare Erfahrung (nE) höher bewertet (Stufe 5). Die Einstufung der PolizistInnen erhöht sich nach 3, 6 und 8 Jahren um je eine Stufe, während das Pflegepersonal unverändert auf Stufe 7 verbleibt. Auch werden bei letzteren die nE gekürzt, wenn die Differenz zum alten Lohn 10% übersteigt. Auf diese Weise werden Frauenberufe weiterhin diskriminierend ins neue Besoldungssystem überführt. Bei einzelnen Überleitungsverfügungen wurden Beschwerde beim Stadtrat eingereicht, die noch nicht beantwortet sind. Vermutlich werden Anfang 2006 die ersten Entscheide fallen. Wenn sie zu unseren Gunsten ausfallen, wirkt sich das auch auf diejenigen Pflegeangestellten aus, die ihre Verfügung nicht angefochten haben. Das Verwaltungsgericht hat bereits in anderen Fällen gerügt, dass bei aufholenden weiblichen Berufen das Einkommen nicht gekürzt werden darf. Somit bestehen gute Aussichten auf einen positiven Beschwerdeentscheid im Falle des Pflegepersonals.

  3. Besoldungsrevision 2007: Bei der Besoldungsrevision 2002 wurden viele Stadtangestellte als AufholerInnen besser gestellt – in den führenden Stellungen sind es 73% welche noch einen Lohnzuwachs erwarten konnten. Die Dienstabteilungen und Departemente machten ihre Aufstockung in eigener Kompetenz nach eigenem Belieben. Es kam zu doppelt so vielen AufholerInnen als vorgesehen war. Die Pflegeberufe stehen hingegen im Verhältnis zu den anderen Berufen nicht besser da als vor der Besoldungsrevision von 2002. Mit den unkontrollierten Aufstockungen ist die Besoldungsrevision (SBR 2000) finanziell aus dem Ruder gelaufen, und seit Februar 2005 wird eine neue Besoldungsrevision (SBR 3000) ausgetüftelt. In ihr soll der Leistungsaspekt endlich zum Tragen kommen und dies stärker als 2002 beabsichtigt war. Funktionsumschreibungen werden korrigiert, oder neu erstellt. Die Flexibilität der Lohngestaltung wird erhöht und allenfalls ein automatischer Stufenanstieg beseitigt. Tendenziell entwickeln sich die Pläne in Richtung Marktlohn.
    Der Frauenkongress des SGB hat das Jahr 2006 unter das Thema Lohngleichheit gestellt. Dies ist eine Chance für die KOG , für ihren Kampf eine sehr breite Unterstützung zu finden.

 

*Die KOG – Koordinationsgruppe Trägerinnenschaft Lohngleichheitsverfahren Stadt Zürich - setzt sich zusammen aus:

  • AGGP (Aktion Gsundi Gsundheitspolitik)
  • EVS (ErgotherapeutInnen-Verband Schweiz)
  • FGS (Frauengewerkschaft Schweiz)
  • FISIO (Schweizer Physiotherapieverband)
  • SBK (Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner)
  • SHV (Schweizer Hebammenverband)
  • SYNA – die Gewerkschaft
Aktion Gsundi Gsundheitspolitik . Rautistrasse 12 . 8047 Zürich . developed by weave.ch . Flavia Vattolo