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Informationsplattform der AGGP

Kontaktadresse: sekretariat@aggp.ch

KOG - Wer sind wir?

Die KOG – Koordinationsgruppe Trägerinnenschaft Lohngleichheitsverfahren Stadt Zürich – setzt sich heute aus folgenden Organisationen zusammen:

KOG: Verein „Koordination Gesundheitsberufe“, Aktion Gsundi Gsundheitspolitik“, AGGP; ErgotherapeutInnen-Verband Schweiz, EVS, Sektion ZH/SH; Frauengewerkschaft Schweiz, FGS; physio zürich-glarus; Schweizerischer Hebammenverband, SHV, ZH und Umgebung.

AGGP (Aktion Gsundi Gsundheitspolitik)
EVS (ErgotherapeutInnen-Verband Schweiz, Sektion ZH/SH) www.ergotherapie.ch
FGS (Frauengewerkschaft Schweiz) FISIO (Schweizer PhysiotherapieverbandKantonalverband ZH/GL) www.physioswiss.ch 
SHV (Schweizerischer Hebammenverband, Sektion Zürich und Umgebung) www.hebamme.ch/

Wir setzen uns im Gesundheitswesen der Stadt Zürich ein für gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit gemäss Bundesverfassungsrecht.

Zu unserer Aufgabe gehört es u.a., den Informationsfluss und das Mitspracherecht zwischen den Mitgliederorganisationen, Klägerinnen und der sie vertretenden Rechtsanwältin sowie die Finanzierung sicherzustellen, bei Verhandlungen repräsentativ beteiligt zu sein und gemeinsame berufspolitische Aktivitäten durchzuführen.

Die KOG trägt die Lohngleichheitsverfahren des Gesundheitspersonals der Stadt Zürich, die Rekurse nach Besoldungsrevision 2002 und vertritt die gleichstellungspolitischen Interessen im Rahmen der Besoldungsrevision 2007.

Die KOG hat sich nach monatelangen Verhandlungen im Februar 1996 hinsichtlich der kantonalen Lohngleichheitsklagen mit einer Vereinbarung zusammengeschlossen. Als am 1.7.1996 das Gleichstellungsgesetz in Kraft trat, klagte die KOG beim Verwaltungsgericht mit insgesamt 47 Einzelklagen (20 Pflege, 9 Ergo, 6 Physio, 12 Berufsschullehrerinnen für Pflege) und vier Verbandsklagen gegen Lohndiskriminierung. Am 22.1.2001 gab das Verwaltungsgericht den Klägerinnen recht und stützte deren Forderungen mehrheitlich: Neben dem Lohnklassen- und Lohnstufenanstieg wurde eine Lohnnachzahlung für die letzten fünf Jahre gutgeheissen. Die Klägerinnen erhielten Lohnnachzahlungen für 10 Jahre. An einem grossen KOG-Fest am 5.9.01 wurde der grosse Erfolg gefeiert. Der KOG hatten sich damals neben der AGGP die folgenden Organisationen angeschlossen: BPZ, EVS, FGS, LEVE, SHV, SBK, SPV, VCHP, VPOD.

Bereits im Jahr 2000 wurden mit dem Kanton und der Stadt Zürich die ersten Roundtablegespräche des Gesundheitspersonals durchgeführt. Damals herrschte in den Spitälern, Kliniken, Heimen und Berufsschulen für Gesundheits- und Krankenpflege massiver Personalmangel. Die Roundtablegespräche stützten sich auf einen Forderungskatalog der AGGP.
Im April 2002 reicht die KOG eine Lohnbeschwerde beim Stadtrat ein. Der rechtliche Beschwerdeweg erwies sich auch bei der Stadt als beschwerlich und dauerte auch noch fünf Jahre später an. Die Beschwerde wurde am 2. Februar 2007 ans Bundesgericht (BG) weitergezogen. Das BGer als letzte Instanz entschied im November 2008. Neben anderen Verfahren strengte die KOG auch die Beschwerden gegen die diskriminierende Lohnüberführung anlässlich der Besoldungsrevision im Jahr 2002 ein. Dazu hat das Bundesgericht Entscheide im Frühjahr/Sommer 2009 gefällt (siehe dazu neuste Informationen unter "Aktuelles".

Die KOG ist ein Verein und trifft sich nach wie vor regelmässig um die anstehenden lohn- und gesundheitspolitischen Fragen zu besprechen.

Aktion Gsundi Gsundheitspolitik . Rautistrasse 12 . 8047 Zürich . developed by weave.ch . Flavia Vattolo