In der Stadt Zürich wird der Anspruch „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ immer noch nicht umgesetzt. Der Stadtrat weigert sich, die Lohndiskriminierung der Gesundheitsberufe in den letzten Jahren durch Nachzahlungen auszugleichen und die aktuellen Löhne entsprechend anzuheben.
Im Zusammenarbeit mit der Rechtsanwältin kam die KOG, TrägerInnenschaft Lohngleichheitsklagen Stadt Zürich, zum Schluss, dass der Rechtsweg notwendig ist.
In der KOG, die bereits hinter der Kantonalen Lohngleichheitsklage gestanden ist, haben sich folgende Verbände und Gewerkschaften zusammengeschlossen: AGGP (Aktion Gsundi Gsundheitspolitik), EVS (ErgotherapeutInnenverband Schweiz, Sektion ZH/SH), FGS (Frauengewerkschaft Schweiz), SBK (Schweizerischer Berufsverband der Krankenschwestern und Kranken-Pfleger, Sektion ZH/GL/SH), SPV (Schweizer Physiotherapie Verband, Sektion ZH) und SYNA, die Gewerkschaft.
In einem ersten Schritt haben viele Angehörige der Gesundheitsberufe (Pflege, Ergotherapie, Physiotherapie), die fünf Jahre und länger bei der Stadt angestellt sind, zum Verjährungsunterbruch gegen die Stadt Zürich Betreibung eingereicht (wer kürzer als 5 Jahre bei der Stadt angestellt ist, kann jederzeit die Betreibung nachreichen, sobald 5 Jahre abgelaufen sind). Im zweiten Schritt wurden nun beispielgebende „KlägerInnen“ aus allen drei Berufen festgelegt und konkrete Nachzahlungsforderungen berechnet.
Die Einzelbegehren der BeschwerdeführerInnen (10 aus dem Bereich Pflege, 4 aus der Physiotherapie und 3 aus der Ergotherapie) wurden Mitte April an den Finanzvorstand der Stadt Zürich eingereicht. Die in der KOG zusammengeschlossenen Verbände haben sich mit Verbandsbeschwerden angeschlossen.
Nun heisst es warten – es gibt keine Vorschriften, in welchem Zeitraum der Finanzvorstand auf diese Beschwerden reagieren muss. Möglich ist ein positiver Bescheid oder die Zustellung von „anfechtbaren Verfügungen“, mit denen dann vor Gericht gegangen werden kann.