Mai 2009: Rekurs gegen die Lohnmassnahmen 2009. Unter dem Titel transparent und gerecht wurde 2006, gegen unseren Widerstand, das neue Städtische Lohnsystem in Kraft gesetzt und seit 2007 angewendet.
Aus der Überführung resultierten unterschiedliche Positionierungen in den Lohnbändern und Teillohnbändern.Diese Unterschiede bestehen immer noch, denn die Lohnmassnahmen (Erhöhungen) nehmen eine Angleichung folgendermassen vor: die Kolleginnen und Kollegen, welche sich in den Teillohnbändern Sehr Tief und Tief befinden, werden in das Teillohnband Mittel gesteuert …und landen dort im unteren Bereich des Lohnbandes.Anschliessend finden für sie und die Kolleginnen und Kollegen, welche bereits im Teillohnband Mittel positioniert gewesen sind, keine weiteren Angleichungen mehr statt.Angleichungen können nur geschehen, wenn alle Positionen (Angestellte) in den unterschiedlichen Lagen innerhalb der Teillohnbänder, vor allem im Teillohnband Mittel, gegen die obere Grenze gesteuert werden, dafür müssten aber die für die ZBG Bewertung C gesprochenen Erhöhungen höher sein als die für die Jahre 2008 und 2009 gesprochenen Erhöhungen.
Für die gleiche Leistung und die gleiche Erfahrung bestehen somit Unterschiede, welche der Stadtrat nicht gewillt ist auszugleichen. Dies ist ungerecht und betrifft die Gesundheitsberufe mit ihrem hohen Anteil von in das mittlere und in die tiefen Teillohnbänder überführten Kolleginnen und Kollegen einmal mehr ganz besonders.Gelder aus einem 2006 vom Gemeinderat bewilligten Sonderkredit sind vorhanden. Aber knapp die Hälfte dieser Gelder werden mit den aktuellen Lohnmassnahmen nicht ausgeschöpft, sondern für die Vergabe von Prämien verwendet.Es wird deshalb Zeit, die vollständige Angleichung einzufordern.
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Was tun? Dies betrifft alle Kolleginnen und Kollegen aller Berufe mit der Lage im Lohnband Mittel und einer ZBG Beurteilung C. Aufgrund des Mitteilungsbriefes Lohnmassnahmen 2009 von Anfangs April kann noch kein Rekurs beim Stadtrat eingereicht werden. Als erster Schritt muss mit einem eingeschriebenen Brief eine anfechtbare Verfügung der individuellen Lohnmassnahme bei der im Mitteilungsbrief angegebenen Kontaktstelle verlangt werden. Frist bis am 30.5.2009. Nach Erhalt der obengenannten "anfechtbaren Verfügung" kann innert 30 Tagen beim Stadtrat der Rekurs eingereicht werden. (Musterbrief). Mitteilung an die Verbände: Wenn ihr eine anfechtbare Verfügung eingereicht habt, teilt dies bitte Euren Verbänden, oder, falls ihr noch keinem Verband angehört, dem Sekretariat der AGGP sekretariat@aggp.ch mit. |
Juli 2007: Alle Angehörigen der Gesundheitsberufe (dipl. Pflegepersonal, Ergotherapie, Physiotherapie), die mit der Überführung ins neue SLS nicht einverstanden sind, müssen innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Vefügung eine Einsprache gegen diese Verfügung erheben. Sie finden die Mustereinsprachen hier:
Mustereinsprache 1 (pdf) für Angehörige der Gesundheitsberufe, die am 1.7.02 ins Neue Lohnsystem SBR 2000 überführt worden sind.
Mustereinsprache 2 (pdf) für Angehörige der Gesundheitsberufe, die nach dem 1.7.02 bei der Stadt angestellt worden sind.
Diese Mustereinsprachen fordern nur eine Überführung auf der Basis von 100% nach dem bisherigen Lohnsystem SBR 2000. Wer mit seiner individuellen Einstufung nicht einverstanden ist, muss das noch zusätzlich geltend machen (z.B. Kürzung nutzbarer Erfahrung - nE - bei der Überführung in SBR 2000). Diese Einsprache muss der Anstellungsinstanz innerhalb der 30-tägigen Frist eingeschrieben zugesandt werden.
Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns eine Kopie ihrer Einsprache (nicht eingeschrieben!) zuschicken, an: KOG c/o AGGP, Wiedingstr. 78, 8045 Zürich. Weitere Infos finden Sie auf der Webseite Besoldungsrevision
Eine Zusammenfassung (pdf) der laufenden Verfahren in den drei Baustellen vermittelt Ihnen einen Überblick.