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[ 28. Januar 2010  ]

KOG - Koordinationsgruppe Trägerinnenschaft Lohnbeschwerden und Lohnklagen Stadt Zürich


27.1.10
 Rund 300 Kolleginnen aus allen Dienstabteilungen der Stadt nehmen an der Übergabe eines Protestbriefs teil - KOG-Aufruf. Protsrbrief, Tagi-Artikel
Gemäss dem Bundesgerichtsurteil vom 5.12.2005 besteht  beim Schichtdienst leistenden Personal ein Anspruch auf die durchschnittlich anfallenden Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge auch während den Ferien, Krankheit Mutterschaftsurlaub, sowie anderen unverschuldeten Arbeitsverhinderungen. Der Stadtrat bietet dazu für das Stadtpersonal nicht Hand.

1. September 2009: Nach seinem Urteil vom November 2007 zu den Gleichstellungsklagen des Gesundheitspersonals hat nun das Bundesgericht auch über dessen Beschwerden aus dem Jahr 2002 gegen die diskriminierende Lohnüberführung entschieden. Das Bundesgericht verlangt von der Stadt Zürich, die Überführungen der Gesundheitsberufe ins neue Besoldungssystem per 1. Juli 2002 zu wiederholen und allfällige Diskriminierungen zu beheben, d.h. in diesen Fällen Nachzahlungen zu leisten. Damit hat das Bundesgericht einem wichtigen Teil des KOG-Begehrens entsprochen. (Medienmitteilung).  

An der Veranstaltung (Einladung) vom 1.9.09 infomierte die KOG über die Bundesgerichtsurteile zu den Nachzahlungsforderungen für die Zeit vom 1.7.2002 bis 1.7.2007. Nach langer Wartezeit sind die Urteile endlich eingetroffen. Es geht dabei um die Überleitung ins Besoldungssystem der städtischen Besoldungsrevision 2000 (2. Baustelle).

Informiert wurde an der Veranstaltung ebenfalls über die letzte Besoldungsrevision (SLS) und ihre Folgen - die 3. Baustelle. Hinsichtlich der 1. Baustelle sind immer noch die Nachzahlungsforderungen derjenigen Gesundheitsangestellten offen, die 2002 für die Zeit von 1997 bis 2002 nicht betrieben haben (überwiesene Motion Rykart / Leupi vom 25.6.2008)

 25. Juni 2008: Aufruf (pdf): Die Motion Nr. 2008/56 von Karin Rykart Sutter und Daniel Leupin "Gesundheitsberufe, Lohnnachzahlungen nach Bundesgerichtsentscheid" kommt endlich am Mittwoch, 25. Juni 08 vor den Gemeinderat . Die KOG wird dann vor dem Rathaus Flugis verteilen. Besammlung: 16.30, Rathaus, Limmatquai 55. Die Motion beauftragt den Stadtrat, dem GR eine Weisung zu unterbreiten, wonach allen Angestellten der Berufsgruppen Pflege, PhysiotherapeutInnen und ErgotherapeutInnen, welche zwischen 1997 und 2002 zwei Lohnklassen zu tief eingestuft waren, die Nachzahlung auszurichten.

 3. April 2008: Die KOG führte eine Demo vom Bürkliplatz aus durch, mit Halt beim Stadthaus, wo eine Delegation des Kongresses zu den städtischen Gleichstellungsbüros eine Botschaft der KOG entgegennahm. Anschliessend begab sich der lange Demozug an die Walchstrasse, wo die Petition des städtischen Gesundheitspersonals mit 2'404 Unterschriften an Stadtrat R. Neukomm übergeben wurde. Fünf Vertreterinnen verschiedener Berufsgruppen des Pflegepersonals hielten Kurzansprachen. Fotos können unter der Rubrik "Bilder" abgerufen werden.

März 2008:
KOG im Marathon (Videoclip)! Die KOG sammelt Petitions-Unterschriften und mobilisiert für die Demo am 3.4.08. Mobilisierungsflugis für die Demo hier (pdf)

Februar 2008:  
Informations- und Diskussionsveranstaltung am Mittwoch, 27. Feb. 08 19 h im Volkshaus, Weisser Saal  Einladung pdf. Die KOG informierte  über die laufenden Verfahren (3 Baustellen) und beschloss, mit einer Petition an den Stadtrat Zürich Lohnnachzahlungen für alle Berechtigten zu fordern, unabhängig ob sie betrieben haben oder nicht.

Januar/Februar 2008:
Die KOG informierte am Montag, 28. Jan.  Kurzbericht und  am 27. Feb. 2008  um 19 h im Volkshaus Kurzbericht über die laufenden Verfahren (3 Baustellen) und beschloss, mit einer Petition an den Stadtrat Zürich Lohnnachzahlungen für alle Berechtigten zu fordern, unabhängig ob sie betrieben haben oder nicht.

Der Bundesgerichtsentscheid vom 20. November 2007 beschäftigt das Gesundheitspersonal der Stadt Zürich. Die Stadt Zürich hat die Pflegefachleute, ErgotherapeutInnen und PhysiotherapeutInnen vor der Besoldungsrevision von 2002 im Vergleich zu den städtischen Polizeibeamten im Umfang von zwei Lohnklassen diskriminierend entlöhnt.
Demzufolge werden nun Lohnnachzahlungen für die Jahre 1997 – 2002 fällig. Die Stadt will jedoch nur an diejenigen die Nachzahlungen für 1997-2002 ausbezahlen, welche die Verjährungsfrist mittels Betreibung unterbrochen haben. Das sind weniger als die Hälfte der Anspruchberechtigten.

Die Verbände der KOG haben sieben Jahre mit den Einzelklägerinnen für den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gekämpft, so wie es die Verfassung seit 1981 und das Gleichstellungsgesetz seit 1996 verlangen. Wir erwarten, dass die Stadt Zürich unverzüglich und korrekt diesen Grundsatz umsetzt und nicht weiter auf dem Rücken der Frauen spart.


Am 20. November 2007 entscheidet das Bundesgericht: Die Stadt Zürich muss Lohnnachzahlungen leisten. Die Koordinationsgruppe Trägerinnenschaft Lohngleichheitsverfahren Stadt Zürich und die ihr angeschlossenen Verbände freuen sich über das Bundesgerichtsurteil. Damit wird der Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichtes bestätigt. Nun muss die Stadt an Pflegefachleute, Ergo- und PhysiotherapeutInnen Nachzahlungen in der Höhe von zweistelligen Millionen Franken leisten. Nachdem diese Berufsgruppen vor der Besoldungsrevision von 2002 im Vergleich zu den städtischen Polizeibeamten im Umfang von zwei Lohnklassen diskriminiert entlöhnt worden waren. Für die drei Berufsgruppen sind demzufolge Lohnnachzahlungen für die Jahre 1997 bis 2002 fällig. Zudem bekam die Stadt insgesamt 15'000 Franken Prozessentschädigungen aufgebürdet. Die Beschwerden der Verbände beschränkten sich auf die Zulagen, welche der Polizei zusätzlich ausbezahlt wurden. Das Bundesgericht erachtete diese als nicht diskriminierend, sondern als ausschliesslich der Polizei zukommende Privilegierung.  

September 07: Der Bezirksrat fällt Entscheide zur  Überleitung ins städtische Besoldungssystem (SBR 2000) vom 01.Juli 2002. Dies betrifft die "zweite Baustelle". Die Stadt Zürich hat einen Rekurs ans Verwaltungsgericht angekündigt. Die Beschwerdeführerinnen werden dies ebenfalls tun (Mediencommuniqué vom 19.9.07).

August 07: Die KOG hat in der städtischen Vernehmlassung zur Vorgabe für die leistungsabhängige Lohnsteuerung ab 2008 eine Stellungnahme verfasst (pdf). Die KOG hat den Leistungslohn als feste Lohnkomponente während dem Verfahren zum neuen städtischen Lohnsystem (SLS) stets abgelehnt, u.a. weil eine willkürliche Handhabung des Leistungslohns voraussehbar war. Wie nun dem Vernehmlassungstext zu entnehmen ist, soll der Leistungslohn nach statistischen Verteilungsvorgaben - gemäss einer gaussschen Normalverteilung - festgelegt werden. Das heisst, dass die zu verteilenden Bewertungen zum Voraus festgelegt werden. Dies hat wenig mit den tatsächlich erbrachten Leistungen der Angestellten zu tun. Die KOG hat im Rahmen des neuen Städtischen Lohnsystems (SLS) in den Vernehmlassungen zur Neuregelung der Abgabe von Lunch-Checks (pdf) und zum Reglement über die paritätische Schlichtungsstelle (pdf) Stellung bezogen.

Juli 07: KOG-Informationen: Die Überführung der Löhne ins SLS  
Auf dem Weg zur Umsetzung der Forderung – Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit – sind für die Gesundheitsberufe bei der Stadt Zürich noch drei Baustellen zu bearbeiten. Damit bei diesen Baustellen der Überblick nicht verloren geht finden Sie hier eine Zusammenfassung (pdf) mit dem Stand der Dinge und was noch getan werden muss. Aktuell ist neu nun die Baustelle 3 zum neuen städtischen Lohnsysrem (SLS) siehe unten und unter der Rubrik "Aktuell/KOG: Neues SLS"
Die KOG infomiert das Gesundheitspersonal der Stadt Zürich über die Möglichkeit einer Einsprache, falls es  mit seiner Überführung ins neue Lohnsystem (SLS) nicht einverstanden ist. Die Einsprechenden müssen allerdings innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Überführungsverfügung ihren Antrag an die Einstellungsinstanz schicken. Die Forderung: Überführung auf der Basis von 100% nach dem bisherigen Lohnsystem SBR 2000. Weitere Infos (pdf)

Juni 07: Gegen die Überführung ins damals neue städtische Lohnsystem im Rahmen der Besoldungsrevision 2000 am 01.7.2002 haben Angehörige der Gesundheitsberufe (Pflege, Ergotherapie, Physiotherapie) Musterrekurse eingelegt. Die KOG informiert im Juni 2007, wie Lohnansprüche aus der Zeit ab 1.7.2002 mit einem Verjährungsunterbruch über ein Betreibungsbegehren geltend gemacht werden können. Weitere Infos


Gleichstellungsklage an Bundesgericht weitergezogen

Am 20.12.06 entschied das Verwaltungsgericht bezüglich der Lohnnachzahlungsforderungen des Gesundheitspersonals in der Einreihungsfrage gegen die Stadt Zürich. Die Stadt Zürich hat das Urteil diesbezüglich nicht akzeptiert und vor dem Bundesgericht (BG) dagegen rekurriert. Die KOG hat Anfang Februar 07 das Urteil ebenfalls ans BG weitergezogen, weil das Verwaltungsgericht die Ungleichbehandlung bei den Differenzzulagen nicht als Diskriminierung erachtet

Die KOG lancierte eine Petition zur Besoldungsrevision 3000 (neu SLS) unter dem Titel: Die Lohndiskriminierung wird fortgesetzt

Am 15. November 2006 überreichte die KOG dem Zürcher Stadt- und Gemeinderat eine Petition gegen das neue Lohnsystem (SLS) mit 1'517 Unterschriften. Die Lohndiskriminierung gegenüber dem Gesundheitspersonal wurde mit dem am gleichen Abend vom Gemeinderat mit 75:18 Stimmen gutgeheissenen SLS fortgesetzt.

KOG - Bezirksrat Zürich stellt mit Entscheid vom 19.1.2006 Lohndiskriminierung fest

Nicht nur das kantonale Gesundheitspersonal war lohnmässig benachteiligt. Auch das städtische Gesundheitspersonal war vor der strukturellen Besoldungsrevision per 1. Juli 2002 um zwei Lohnklassen diskriminiert. Das hat der Bezirksrat bei den PhysiotherapeutInnen und den ErgotherapeutInnen in seinem Entscheid vom 19.1. 2006 festgestellt. Der Entscheid für die Pflegenden steht noch aus. Die eingereichten Beschwerden richteten sich ebenfalls gegen Zulagen und bessere Aufstiegsmöglichkeiten im Besoldungssystem, die den Polizisten gewährt wurden. In diesen beiden Punkten konnten sich die Beschwerdeführerinnen noch nicht durchsetzen.


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