April 2010: Motion Rykart und Leupi am 25.6.08 vom Gemeinderat genehmigt- vom Stadtrat aber abgeschlagen. Nun muss der Gemeinderat erneut darüber entscheiden.
Seit zwei Jahren warten unzählige städtische Gesundheitsangestellte auf die Lohnnachzahlungen für ihre zu tief entlöhnte Arbeit in der Zeit von 1997 bis 2002. Die KOG hatte dazu nach über sechsjährigem Rechtsstreit im November 2007 mit einem Urteil vom Bundesgericht erreicht, dass die Lohndiskriminierung des Stadtzürcher Gesundheitspersonals unwiderruflich anerkannt wurde. Doch nur rund 900 Gesundheitsangestellte erfuhren rückwirkende Lohngerechtigkeit. Leer ausgegangen sind gemäss Protokoll des Stadtrats vom 24.3. 2010 3’900 Personen, die nicht rechtzeitig ihren Arbeitgeber betrieben und damit ihre Lohnanspruchsverjährung verhindert haben. Ob die Zahl nicht zu hoch gegriffen ist, ist z.Z. unklar. Mit dem Hinziehen des Rechtsstreits hat der Stadtrat erreicht, dass dem grösseren Teil des Stadtzürcher Gesundheitspersonals der ihm zustehende Lohnteil vorenthalten wurde. Dies hat auch der Gemeinderat als ungerecht empfunden und am 25.6. 2008 der entsprechenden Motion Rykart und Leupi zugestimmt.
Frühjahr 2009: Was ist zu tun? Vorläufig warten! Siehe aktuellen Stand unter Nachzahlungen
25. Juni 2008: An der Gemeinderatssitzung vom 25.6.08 wurde die dringliche Motion (2008/56) vom 23. Januar 2008 "Gesundheitsberufe, Lohnnachzahlungen nach Bundesgerichtsentscheid" mit 63:56 Stimmen überwiesen. Eingereicht wurde die Motion von Karin Rykart Sutter (Grüne) und Daniel Leupi (Grüne). Die Motion beauftragt die Stadtregierung, eine Weisung zu den Lohnnachzahlung gemäss Bundesgerichtsentscheid von 2007 auszuarbeiten. Nachzahlungen erhalten sollen gemäss der Motion nicht nur die ca. 900 Angestellten , die die Stadt als Arbeitgeberin im Jahr 2002 betrieben haben. Der Motionär, die Motionärin und die KOG verlangen vom Stadtrat, dass Lohnnachzahlungen allen betroffenen Angestellten im städtischen Gesundheitsbereich ausbezahlt werden. Bis die Weisung erscheint, kann es allerdings Herbst werden.
Damit hat der Gemeinderat ein Zeichen gesetzt, dass der Verfassungsartikel «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» im städtischen Gesundheitsbereich vollzogen wird. Zu bemerken ist, dass der Stadtrat sich im Personalrecht verbindlich gegen Diskriminierung und für die Gleichstellung verpflichtet hat. Zudem hat er am 6. Juni 2007 die «Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene», in der er sich für den Abbau von Lohndiskriminierung ausspricht, unterzeichnet.
Die KOG hat am 25. Juni 2008 mit Transparenten vor dem Rathaus der Motion Support gegeben (Flugi pdf, Medienmitteilung).
3. April 2008: Die KOG führte eine Demo vom Bürkliplatz aus durch, mit Halt beim Stadthaus, wo eine Delegation des Kongresses zu den städtischen Gleichstellungsbüros eine Botschaft der KOG entgegennahm. Anschliessend begab sich der lange Demozug an die Walchstrasse, wo die Petition des städtischen Gesundheitspersonals mit 2'404 Unterschriften an Stadtrat R. Neukomm übergeben wurde. Fünf Vertreterinnen verschiedener Berufsgruppen des Pflegepersonals hielten Kurzansprachen. Fotos können unter der Rubrik "Bilder" abgerufen werden.
27. Feb. 08: Die KOG lädt zur Diskussionsveranstaltun ein (um 19 h im Volkshaus Zürich, Weisser Saal) Bericht. Die Versammelten beschliessen, bis am 31.3.08 Unterschriften für eine Petition zu sammeln und am 3.4.08 eine Demo zu machen.
28. Jan. 08: Die KOG lädt zur Informationsveranstaltungen ein (um 19 h im Volkshaus Zürich) Bericht. Rechtsanwältin Bibiane Egg informiert zu den Nachzahlungen.
· Wir fordern: die Nachzahlungen sind an alle Beschäftigten der betroffenen drei Berufsgruppen zu leisten, also auch an diejenigen, die die Stadt nicht betrieben haben.
· Zwei Lohnklassen für alle betroffenen Berufsgruppen.
· Wie können wir das durchsetzen? Diskussion.
- Rekurse der Überleitungen bei der Besoldungsrevision 2002.
· Wir fordern: die Überführung auf 100% des Lohnbandes.Die Verbände der KOG haben sieben Jahre mit den Einzelklägerinnen für den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gekämpft, so wie es die Verfassung seit 1981 und das Gleichstellungsgesetz seit 1996 verlangen. Wir erwarten, dass die Stadt Zürich unverzüglich und korrekt diesen Grundsatz umsetzt und nicht weiter auf dem Rücken der Frauen spart. Einladung pdf
Was ist zu tun? Antworten auf häufig gestellte Fragen:
1. Solidarität ist nötig! Da die Stadtregierung nur den Personen die die Stadt 2001 betrieben haben Nachzahlungen entrichten will gehen alle Übrigen leer aus. Das ist stossend. Wir verlangen, dass allen die Nachzahlungen entrichtet werden. Dies hängt von der Mobilisierungsfähigkeit des Gesundheitspersonals ab.
2. Wichtig! Schliessen Sie sich, falls Sie nicht schon Mitglied sind, einem der KOG-Verbände an!
Die Koordinationsgruppe Trägerinnenschaft Lohngleichheitsverfahren Stadt Zürich und die ihr angeschlossenen Verbände freuen sich über das Bundesgerichtsurteil. Damit wird der Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichtes bestätigt. Nun muss die Stadt an Pflegefachleute, Ergo- und PhysiotherapeutInnen Nachzahlungen in der Höhe von zweistelligen Millionen Franken leisten. Nachdem diese Berufsgruppen vor der Besoldungsrevision von 2002 im Vergleich zu den städtischen Polizeibeamten im Umfang von zwei Lohnklassen diskriminiert entlöhnt worden waren. Für die drei Berufsgruppen sind demzufolge Lohnnachzahlungen für die Jahre 1997 bis 2002 fällig. Zudem bekam die Stadt insgesamt 15'000 Franken Prozessentschädigungen aufgebürdet. Die Beschwerden der Verbände beschränkten sich auf die Zulagen, welche der Polizei zusätzlich ausbezahlt wurden. Das Bundesgericht erachtete diese als nicht diskriminierend, sondern als ausschliesslich der Polizei zukommende Privilegierung.
Am 20. Dezember 2006 entscheidet das Verwaltungsgericht bezüglich der Lohnnachzahlungsforderungen des Gesundheitspersonals gegen die Stadt Zürich: Die Einreihung der Pflegenden DN II, der Ergotherapeutinnen sowie den Physiotherapeutinnen gegenüber den städtischen Polizeibeamten war zwei Lohnklassen zu tief und somit diskriminierend. Die Verbandsbeschwerden von AGGP, EVS, FGS, FISIO, SBK und Syna, zusammengeschlossen in der KOG, wurden in der Hauptfrage gewonnen.
Abgewiesen wird die Beschwerde bezüglich der Differenzzulagen der Polizeibeamten, die je nach Funktion rund Fr. 650.- bis 1'150.- im Monat betrugen. Die Verbände erachten diese Differenzzulagen als eine geschlechtsspezifische Diskriminierung im Sinne des Gleichstellungsgesetzes.
Die Stadt verzichtet, gemäss einer neuen Erklärung, bis zum 31.12.2009 auf die Einrede der Verjährung. Das bedeutet, dass die Betreibungen – bis zum 31.12.09 – nicht erneuert werden müssen, auch wenn fünf Jahre seit der letzten Betreibung vergangen sind. Dies ist eine wichtige Information für alle, die ihre Ansprüche auf Lohnnachzahlung betreibungsrechtlich gesichert haben.
Der Bezirksrat heisst am 19. Januar 2006 die Klage des Gesundheitspersonals zum Teil gut: Zürich zahlte bis 2002 diskriminierende Löhne. Die Stadt rekurriert gegen den Entscheid. Die KOG erhebt in der Folge ebenfalls Beschwerde an das Verwaltungsgericht bezüglich Zulagen und Aufstiegsmöglichkeiten, die der Bezirksrat als nicht diskriminierend beurteilt.
März 2004: Fast ein Jahr ist vergangen, seit die Begehren um Lohnnachzahlungen der exemplarischen Vertreterinnen der Pflegenden, Ergo- und PhysiotherapeutInnen durch die Rechtsanwältin Bibiane Egg bei der Stadt eingereicht wurden. Jetzt endlich hat die Stadt reagiert und die Verfügungen zugestellt. Erwartungsgemäss hat die Stadt die Begehren auf Ausgleich der Lohndiskriminierung der Gesundheitsberufe abgelehnt.
Januar 2003: Wer bis Juli 2002 beim Gesundheitspersonal der Stadt arbeitet/gearbeitet hat und von allfälligen Lohnnachzahlungen aufgrund der laufenden Lohnbeschwerden/-klagen über einen Zeitraum von mehr als 5 Jahren vor einem allfälligen Urteil oder Entscheid profitieren möchte, muss eine Betreibung einreichen. (Dies gilt also für Angestellte, welche vor 5 Jahren schon bei der Stadt gearbeitet haben!)
Im April 2002 reicht die KOG eine Lohnbeschwerde beim Stadtrat ein. Im Oktober 2002 reagiert der Stadtrat erstmals, lädt zu einem informellen Gespräch ein und stellt eine rasche Lösung in Aussicht. Die Stadt erfüllt ihr Versprechen von „gleichem Lohn für gleichwertige Arbeit“ im Rahmen der Besoldungsrevision 2000 nicht.
Die Lohndiskriminierungen des Gesundheitspersonals gehen juristisch bis ins Jahr 1996 zurück. Trotz der 2001 vom Verwaltungsgericht gutgeheissenen kantonalen Lohnklagen, folgt der Stadtrat dem Urteil nicht.