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[ 3.2007 ]

Leistungslohn

31.8.2007: Die KOG hat in der städtischen Vernehmlassung zur Vorgabe für die leistungsabhängige Lohnsteuerung ab 2008 eine Stellungnahme verfasst.

März 2007: Bereits Ende November 2001 hat der Zürcher Gemeinderat mit der Besoldungsrevision 2000 für das städtische Personal eine leistungsabhängige Lohnkomponente von plus oder minus 5% ausgehend vom Mittelwert von 100% gutgeheissen. Mit dem neuen städtischen Lohnsystem (SLS) wird sie - nun mit einem neuen Berechnungsmodus - lohnwirksam.

Der Lohn des städtischen Personals richtet sich nach den drei Komponenten Schwierigkeit der Funktion, Wert der nutzbaren Erfahrung sowie nach Leistung und Verhalten.

Mit den revidierten Zielvereinbarungs- und Beurteilungsgesprächen wird die Leistung aller Mitarbeitenden mit den Noten A-E plus einem unbenannten Zusatzfeld für deutlich nicht erreichte Ziele bewertet. Diese Bewertung der Leistung ist – nebst der des Wertes der nutzbaren Erfahrung und der Lage im Lohnband - bestimmend für den Lohnanstieg ab April 2008.

Die Leistungskomponente entfaltet in dem breiten Lohnband, das um 10% nach unten erweitert wird, eine erhebliche Lohnwirksamkeit. Die Leistungshonorierung richtet sich nach dem vorgegebenen Budget und kann die erbrachten Leistungen nur innerhalb des begrenzten Finanzrahmen honorieren. Das heisst: Wenn das Personal seine Leistungen generell massiv verbessert, ergeben sich pro Person kleinere Erhöhungsbeträge, weil das Budget gleich bleibt und nicht wegen des Mehrs an Leistungslohnansprüchen vergrössert wird.

Im Kanton wurde der Leistungslohn bereits mit der Besoldungsrevision von 1992 eingeführt, allerdings kam er bis anhin nie richtig zum Zuge. Aufgrund der Budget-Sanierungsprogramme wurde den Staatspersonal nicht nur der Teuerungsausgleich, sondern auch Stufenanstiege und Beförderungen vorenthalten. Der Leistungslohn wäre Bestandteil der Stufenanstiege gewesen (6 Leistungsstufen nach Erreichen des Maximums der 8 Erfahrungsstufen, die auf die 2 Anlaufstufen folgen). In der anstehenden Besoldungsrevision soll der Stufenautomatismus sowie die Trennung zwischen Erfahrungs- und Leistungsstufen aufgehoben werden.

Gegen den Leistungslohn hat sich die AGGP seit ihrer Gründung vehement zur Wehr gesetzt. Mit zahlreichen Aktionen hat sie das Gesundheitspersonal auf die Folgen dieses Entlöhnungsprinzips aufmerksam gemacht. Dennoch konnte die schleichende Einführung des Leistungslohns nicht verhindert werden.

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