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[ Frühjahr 2007 ]

Managed Care

Managed Care bedeutet die Anwendung von Managementprinzipien auf die medizinische Versorgung. Gemeinsam ist den verschiedenen Versorgungssystemen vom Managed Care das Konzept der Kostenminimierung, des Wettbewerbs als Mittel zur Gewinnsteigerung, der Medizin als ein frei erwerbbares Leistungssortiment auf dem Markt, das die Wahlfreiheit und Kaufkraft des „Kunden“ (PatientIn) voraussetzt.

Im Kern unterscheidet sich das Managed Care vom traditionellen Versorgungsmodell durch zwei Merkmale: die prospektive Finanzierung einerseits und den Wettbewerb unter vernetzten Anbietern andererseits. Prospektive Finanzierung heisst, dass die Leistungen aufgrund eines im Voraus vereinbarten Preises für eine im Voraus vereinbarte Menge, vor ihrer tatsächlichen Erbringung – und nicht nachher (retrospektiv) wie im traditionellen Versorgungssystem – Pauschal vergütet werden. Bildlich dargestellt, bekommt der Leistungserbringer am Anfang der Verrechnungsperiode eine bestimmte Summe in der Form eines Globalbudgets, mit der sämtliche erbrachten Leistungen bezahlt werden müssen. Werden weniger Leistungen erbracht als budgetiert, erzielt der Versorger einen Mehrertrag. Ist im Gegenteil das Leistungsvolumen grösser als vereinbart, oder sind seine Produktionskosten überdurchschnittlich hoch, verliert er Geld. Mit einer prospektiven Finanzierung liegt also die Budget-Verantwortung beim Leistungserbringer, der damit gezwungen wird, zumindest einen Teil der Versicherungsrisiken auf sich zu nehmen. Im Kontext des Managed Care ist folglich die ärztliche Tätigkeit nicht nur mit einem medizinischen, sondern auch mit einem wirtschaftlichen Risiko behaftet. Durch die prospektive Finanzierung wird der Leistungserbringer zudem angespornt, das Volumen seiner Leistungen zu drosseln, denn, im Gegenteil zu traditionellem Versorgungssetting, verdient er mehr je weniger er leistet. Im Managed Care ist also das Risiko einer Unterversorgung strukturell eingebaut. Für die Versicherten bedeutet dies, dass ihnen jederzeit nützliche Leistungen vorenthalten werden können. Sie sehen sich in die Situation versetzt, sich stets gegen Leistungsabbau wehren zu müssen. Der Zugang zu den notwendigen Informationen, um einen eventuellen Abbau auszumachen, wird ihnen jedoch nicht zugesichert.

Stand Frühjahr 2007 (Schweiz): Der Nationalrat befürwortet die Einführung von Managed Care im Rahmen der 3. KVG-Revision.

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