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[ 8.2006 ]

Das neue Lohnssystem SBR3000

Gesundheitspersonal verliert erneut bei der SBR 3000

Im Januar 2006 stellte der Bezirksrat fest, dass das städtische Gesundheitspersonal vor der städtischen Besoldungsrevision (SBR) im Jahr 2002 um zwei Lohnklassen diskriminiert war (siehe AGGP-Bulletin Nr 16). Grund zur Freude? Auf die neue SBR, die nun vor den Gemeinderat kommt, hatte der Diskriminierungsbefund kaum Auswirkungen: Zum zweiten Mal wird eine Lohnüberführung eingeleitet, bei der die lohnmässig bereits gut Eingestuften gut wegkommen und dem Aufholanspruch der strukturellen AufholerInnen nicht entsprochen wird.

Die Stadt reichte im Februar 2006 gegen den lohnmässigen Diskriminierungsbefund des Bezirksrats Beschwerde ein. Unterdessen hat die Stadt das neue Lohnsystem ausgearbeitet, welches die bisherigen Löhne aufnimmt und damit die Lohndiskriminierung des Gesundheitspersonals weiterführt. Mit anderen Worten: Die strukturellen AufholerInnen, wie das Gesundheitspersonal, gehören zu den VerliererInnen in der Besoldungsrevision 3000. Zwar kamen die Gewerkschaften und Berufsverbände an mehreren Sitzungen mit Stadtvertretern zu Wort. Dass die Gesundheitsverbände ihre Anliegen für eine diskriminierungsfreie Lohnüberführung und einen einheitlichen Vollzug bei den Anstellungs- und Lohnfragen nicht durchbringen konnten, liegt daran, dass sich die Gespräche vor allem auf den Schutz des Besitzstandes und auf die Bewahrung der zu hohen Einreihungen bei Handwerk und Transport konzentrierten. Um den Verhandlungspartnern die Revision schmackhaft zu machen und die bittere Pille des Leistungslohns zu versüssen, gestand das Finanzdepartement für die vier Jahre der Übergangszeit nach der Überführung zusätzliche 35 Mio. Franken pro Jahr zu. Eine weitere Versüssung stellt das Angebot der Stadt dar, auch nach dem Erreichen der nutzbaren Erfahrung von 15 noch kleinere weitere Anstiege zu geben, bis die obere Lohngrenze erreicht ist.

Im April 2007 werden ca. 3 Mio. Franken für die rund 1'500 Angestellten der Stadt reserviert, welche nach der Neuberechnung der nutzbaren Erfahrung unter das um 10% heruntergezogene Lohnband fallen. Dass dies überhaupt vorkommt, deutet auf ein krasses Missverhältnis zwischen den aktuellen zu geringen und den neu berechneten Werten der nutzbaren Erfahrung vor allem bei den Angehörigen der Gesundheits-, Sozial- und Lehrberufe hin.

 

 

Alles wird relativ

Das neue Lohnsystem orientiert sich an einem System der Tätigkeitsbewertung, welches aber durch viele mögliche Modifikationen (Quervergleich innerhalb der Berufsgruppen, Marktlage, städtische Finanzen) relativiert wird. So können für gesuchte oder sehr gewünschte Personen bis zu 15% über dem Normalwert der betreffenden Funktion gezahlt werden. Der Quervergleich wird EinsteigerInnen bei der Stadt dort benachteiligen, wo die bestehende Belegschaft relativ tief im Lohnband liegt. Schon heute betrifft dies die Gesundheitsberufe. Alarmierend ist die vorgesehene Einstufung für die frisch ausgebildeten Fachangestellten Gesundheit (FAGE), die zudem im ersten Jahr ihrer Berufstätigkeit auf eine ‚Juniorstufe’ zurückgestuft werden sollen. Die Diskriminierung wird fortgesetzt – und bei NeueinsteigerInnen u.U. noch verschärft.

Das Lohnband wird bei gleichbleibender oberer Grenze um ca. 10% nach unten erweitert. Das heisst: Die Anfangslöhne für Neueintretende kommen bis zu 10% tiefer zu stehen. Wie hoch die Löhne der EinsteigerInnen bei der Stadt dann tatsächlich ausfallen werden, hängt mehr vom Quervergleich und von der Marktlage ab als von den aufgestellten Kriterien. Wo auf ein grösseres Angebot im Stellenmarkt zurückgegriffen werden kann – wie auf die neu ausgebildeten Fachangestellten Gesundheit (FAGE) oder auf ausländisches Personal - wird der Quervergleich eine Korrektur eines Lohnes nach unten verursachen.

 

 

Die AufholerInnen haben mit der nutzbaren Erfahrung kein Glück

Die Krux für die strukturellen AufholerInnen liegt in der städtischen Weigerung, ihre Löhne vor der Überführung und rückwirkend auf 100% im Lohnband SBR 2000 anzuheben und ebenfalls vorgängig die Kürzungen des Anteils der nutzbaren Erfahrungen zurückzunehmen. Die Erfüllung der berechtigten Aufholansprüche vor der Überführung wäre die Stadt zu teuer gekommen. Der Quervergleich setzt die mit den vom Niveau 96% her überführten Berufsgruppen tiefer ein als diejenigen, welche vom Niveau 100% - oder noch höher - her kommen. Profitieren können somit vor allem die hoch und zu hoch eingestuften.

Die Stadt verspricht grössere Lohngerechtigkeit durch unterschiedliche, degressive Lohnanstiege aufgrund der nutzbaren Erfahrung (nE) und der Lage im neuen Lohnsystem aufgrund des Vorlohnes. Sie hat dazu eine Matrix erstellt. Wer im Lohnband tief zu stehen kommt und relativ wenig nutzbare Erfahrung aufweist, darf mit steileren Lohnanstiegen rechnen. Aufgrund der bisher genannten provisorischen Zahlen wird sich eine Lohngerechtigkeit in den nächsten vier Jahren nicht einstellen; vielmehr ist erst über die Jahre eine Konzentration der städtischen Löhne bei ca. 97% / 98% zu erwarten.

Dass die Anstiege für die strukturellen AufholerInnen stärker verbessert werden könnten, wird zudem wohl am Finanzierungsplafond scheitern - eine noch stärkere Umschichtung zugunsten der tief im Lohnband liegenden hoffentlich nicht am Widerstand anderer Personalverbände. Für die Angehörigen der Gesundheitsberufe wird dies günstigstenfalls bedeuten, dass nach fünf Jahren Warten auf Lohngerechtigkeit im Rahmen von SBR 2000 jetzt nochmals vier Jahre gewartet werden muss – voraussichtlich eher länger. Denn für einen ungefähren Ausgleich wird mit den provisorischen Zahlen etwa die doppelte Zeit zu veranschlagen sein. Nach Ablauf der ersten vier Jahre ist aber mit eher deutlich geringeren Anstiegen zu rechnen.

Die nutzbare Erfahrung (nE) wird neu berechnet. Dies wird allgemein zu einem höheren Wert der bisherigen nutzbaren Erfahrung führen. Zu den bisherigen Werten zugefügt werden müssen die nicht gegebenen Stufen in den Jahren 2005, 2006 und im April 2007. (Die eigentliche Überführung findet erst im Juni 2007 statt, die Lohnwirksamkeit erst im Oktober 2007).

Hinzu kommen die bei der Überführungberechnung 2002 nichtberücksichtigten (untergegangenen) Werte und diejenigen Werte, welche nachträglich gekürzt wurden, um die Lohnanstiege in bestimmten Grenzen zu halten. Zu erwarten sind 3 bis 6 bis ? zusätzliche Stufen der nutzbaren Erfahrung. Diese werden finanziell jedoch nicht abgegolten. Im Gegenteil: Je mehr nE errechnet werden, desto flacher sind aufgrund des degressiven Zuwachses die nachfolgenden Lohnanstiege.

Oder anders gesagt: Die Neuberechnung der nE benachteiligt die AufholerInnen, weil bei den meisten 2002 die nutzbare Erfahrung wegen der Lohnzuwachsbegrenzung gekürzt wurde. Dies führt(e) zu folgendem Effekt: 2002 bis heute verdienten die AufholerInnen weniger, als von der effektiven nutzbaren Erfahrung her zu zahlen gewesen wäre. Ab 2007 werden die Anstiege innerhalb der Matrix relativ klein sein, weil dann die volle nutzbare Erfahrung zu einer Positionierung in einem Feld mit vergleichsweise geringerem Anstieg führt.

Bei ca 1500 Personen, vor allem strukturelle AufholerInnen, sind die Diskrepanzen zwischen der gegenwärtigen und neu errechneter nE so hoch, dass diese Personen mit ihren gegenwärtigen Löhnen unter das um 10% tiefer gezogene Lohnband fallen. Diese werden im April 2007 in den Genuss einer Heranführung an die untere Grenze kommen, was die Stadt, wie bereits angeführt, 3 Mio. Franken kostet (siehe oben).

 

 

Der Leistungslohn führt zu diskriminierenden Verzerrungen

Gegen Leistungslohn ist die AGGP schon seit einem Jahrzehnt aktiv: Der Leistungslohn diskriminiert Frauen, fördert die Konkurrenz und Entsolidarisierung, verhindert Lohntransparenz und kaschiert Sparmassnahmen. Er wurde in der Stadt Zürich bereits 2002 mit einem Lohnanteil von +/- 5% eingeführt, wird aber erst jetzt – mit neuem Berechnungsmodus – umgesetzt.

Erfahrungen in Systemen, in welchen die Leistungskomponente eingebettet ist, zeigen geschlechtsspezifische Unterschiede in den Bewertungen und den daraus resultierenden Lohnmassnahmen. Diese geschlechtsspezifischen Unterschiede gehen zu Lasten der Frauen.

 

 

Unsere Forderungen

  • Heranführung auf 100% (rückwirkend) vor der Überführung SBR 2000 mit entsprechender Korrektur der kürzungsbedingt weggefallenen nutzbaren Erfahrung.
  • Keine Abhängigkeiten der Löhne von Variablen, sondern alleine aufgrund der bei allen städtischen Angestellten gleich angewandten Funktions- und Einreihungskriterien.
  • Kein Leistungslohn.
  • Einheitliche Lohnkurven in einem Band mit Ziellinie.
Aktion Gsundi Gsundheitspolitik . Rautistrasse 12 . 8047 Zürich . developed by weave.ch . Flavia Vattolo