Go!

Informationsplattform der AGGP

Kontaktadresse: sekretariat@aggp.ch

[ 2.2006 ]

Ringen um Lohngerechtigkeit

Das Gesundheitspersonal hat bei den Aktionstagen im Mai 2000 Stärke gezeigt und wird sie wieder zeigen müssen: Die Besoldungsrevision von 2002 erfüllt seine Erwartung auf Lohngerechtigkeit nicht, und die laufende Revision wird dies erst noch zeigen müssen.

Im Juli 2002 wurde für die städtischen Angestellten eine strukturelle Besoldungsrevision durchgeführt. Von dieser versprachen sich die Angehörigen der Gesundheitsberufe endlich eine diskriminierungsfreie Einreihung und Bezahlung. Mit der Einreihung in die Lohnstufen wurden dieses Anliegen weitgehend erfüllt, nicht aber mit der Besoldung, welche die Gesundheitsberufe als AufholerInnen am unteren Rand des Besoldungsbandes plazierte. Konkret erhielt das Gesundheitspersonals, mit wenigen Ausnahmen, nicht 100% des vorgesehenen Lohnes, sondern nur 95% davon, was eine Fortsetzung der Diskriminierung bedeutet. Mittlerweile sind es 96%. Zudem wurden die Lohnverbesserungen in den meisten Fällen zusätzlich um Erfahrungsjahre gekürzt, wenn die Verbesserungen einen bestimmten Prozentsatz (DN I/II =8%) überschritten. Auch da eine Fortsetzung der Diskriminierung, weil zur Bestimmung der Differenz die alten, diskriminierenden Löhne herangezogen worden sind.

 

Personalverbände im Gespräch mit der Stadt

Ein gutes halbes Jahr nach der Überführung in das neue Lohnsystem teilte die Stadt den Personalverbänden mit, dass das neue System auf die Dauer nicht finanzierbar ist. Hauptursache ist der Umstand, dass bei dieser Revision nicht nur, wie strukturell vorgesehen, die Gesundheits- und sozialpädagogischen Berufe zu einer Verbesserung kamen, sondern über die Hälfte der ungefähr zwanzigtausend städtischen Angestellten.

Seit 2003 steht die Stadt mit den Personalverbänden - in einer paritätischen Arbeitsgruppe vertreten - im Gespräch. Einerseits kommen die jährlich anfallenden Lohnmassnahmen, andererseits die Besoldungs- und Personalrechtsrevision von 2002, welche 2007 in Kraft treten soll, zur Sprache. Die Stadt weist dabei den Verbänden unterschiedliche Rollen zu: mal sind Mitarbeit und Mitentscheidung erwünscht, mal ist blosses Feedbackgeben von Interesse, um auszuloten, was die städtischen Vorschläge für Reaktionen auslösen. Das Gesundheitspersonal wird von der KOG* vertreten, für welche Edith Spörri (Präsidentin SBK) und Cyril von Büren (Krankenpfleger, Mitglied AGGP und SBK) an den Sitzungen der paritätischen Arbeitsgruppe teilnehmen.Im Rahmen dieser Gespräche sind von der Stadt, abgesehen von Verständnis und vagen Versprechen, keine Massnahmen zu erhalten gewesen, welche die Lohnsituation der strukturellen AufholerInnen gerechter gestaltet hätten. So muss das Gesundheitspersonal hierzu den Ausgang der Einsprachen abwarten, welche noch hängig sind. Die Einsprachen werden von der KOG getragen, vertreten durch die Rechtsanwältin Bibiane Egg, welche schon das kantonale Gesundheitspersonal bei der Lohnklage erfolgreich begleitet hat. Gleichfalls noch hängig sind die Verfahren in Bezug auf Nachzahlungen für die Zeit vor der Besoldungsrevision, bei welcher die Stadt keinen analogen Handlungsbedarf zu den Massnahmen sieht, welche der Kanton nach dem Verwaltungsgerichtsentscheid vollzogen hat.

 

Absenkung der Lohnkurven

Seit 2005 besteht bei der Stadt ein Stopp, was die lohnmässige Abgeltung der jährlich ansteigenden nutzbaren Erfahrung anbelangt. Die Teuerung wurde immerhin ausgeglichen und eine Einmalzulage von 400.- Franken entrichtet. Für das Jahr 2006 prüft die Stadt ein gleiches Vorgehen.Die Vorstellungen der Stadt, wie sich die Revision per 2007 ausgestalten soll, sind zum Teil bekannt, zum Teil muss die Weisung abgewartet werden, welche die Stadt im Februar 2006 in die Vernehmlassung geben wird. Sicher ist, dass Massnahmen vorgeschlagen werden, um die Lohnsumme in den Griff zu bekommen. Dabei wird wohl eine Absenkung der Lohnkurven im Vordergrund stehen. Zudem wird in Aussicht gestellt, die Problematik der vielen nicht strukturellen AufholerInnen anzugehen, sowie die strukturellen AufholerInnen – wie das Gesundheitspersonal - verhältnismässig gerecht(er?) zu positionieren. Gerüchteweise sollen auch die personalrechtlichen Bestimmungen „flexibilisiert“ werden, was für die Arbeitnehmerschaft eher nicht von Vorteil sein wird. Den Leistungslohn will die Stadt als Lohnkomponente endlich einführen, ein Vorgehen, welches bei allen Personalverbänden auf Ablehnung stossen wird.In den nächsten Wochen und Monaten werden im Zuge der Vernehmlassung die eigentlichen Verhandlungen beginnen. Das Gesundheitspersonal wird u.a. sehr darauf achten, innerhalb des Einreihungs- und Lohngefüges den zustehenden, dikriminierungsfreien Platz zu erhalten - und das zu hundert Prozent.

 

*Die KOG – Koordinationsgruppe Trägerinnenschaft Lohngleichheitsverfahren Stadt Zürich - setzt sich zusammen aus:

  • AGGP (Aktion Gsundi Gsundheitspolitik)
  • EVS (ErgotherapeutInnen-Verband Schweiz)
  • FGS (Frauengewerkschaft Schweiz)
  • FISIO (Schweizer Physiotherapieverband)
  • SBK (Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner)
  • SHV (Schweizer Hebammenverband)
  • SYNA – die Gewerkschaft


Aktion Gsundi Gsundheitspolitik . Rautistrasse 12 . 8047 Zürich . developed by weave.ch . Flavia Vattolo