15.8. 2010
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April 2010: Motion Rykart und Leupi am 25.6.08 vom Gemeinderat genehmigt- vom Stadtrat aber abgeschlagen.
Seit zwei Jahren warten unzählige städtische Gesundheitsangestellte auf die Lohnnachzahlungen für ihre zu tief entlöhnte Arbeit in der Zeit von 1997 bis 2002. Die KOG hatte dazu nach über sechsjährigem Rechtsstreit im November 2007 mit einem Urteil vom Bundesgericht erreicht, dass die Lohndiskriminierung des Stadtzürcher Gesundheitspersonals unwiderruflich anerkannt wurde. Doch nur rund 900 Gesundheitsangestellte erfuhren rückwirkende Lohngerechtigkeit. Leer ausgegangen sind gemäss Protokoll des Stadtrats vom 24.3. 2010 3’900 Personen, die nicht rechtzeitig ihren Arbeitgeber betrieben und damit ihre Lohnanspruchsverjährung verhindert haben. Die Zahl von 3'900 Gesundheitsangestellten, die nicht rechtzeitig betrieben haben, scheint sehr hoch*. Mit dem Hinziehen des Rechtsstreits hat der Stadtrat erreicht, dass dem grösseren Teil des Stadtzürcher Gesundheitspersonals der ihm zustehende Lohnteil vorenthalten wurde. Dies hat auch der Gemeinderat als ungerecht empfunden und am 25.6. 2008 der entsprechenden Motion Rykart und Leupi zugestimmt.
Wenn es nicht bloss um schöne Worte, sondern um Geld geht, so hat der Stadtrat seine gleichstellungspolitische Lektion nicht gelernt. Mit legalistischen und finanziellen Argumenten hält er an seiner gleichstellungsfeindlichen Haltung fest. Nach der Stadtratwahl vom 7. März 2010 veröffentlichte er seine Motionsablehnung (vom 24.3. 2010) mit folgenden Begründungen:
1. Die Verjährung sei eine wichtige Voraussetzung für die Rechtssicherheit und den Rechtsfrieden und dürfe nicht durch eine Motion umgestossen werden.
2. Die von der Motion verlangten Nachzahlungen an Nicht-BetreiberInnen erachte er als ein Geschenk oder eine „freiwillige“ Nachzahlung, die Begehrlichkeiten anderer Berufsgruppen erwecken könnten.
3. Die Eruierung der anspruchsberechtigten Nicht-BetreiberInnen wäre mit einem grossen Aufwand verbunden.
4. Die geforderten Nachzahlungen wären zu teuer. Die geschätzten Nachzahlungen ohne Zinsen reichten von 50 bis 98 Mio.. Angesichts der aktuellen Wirtschaftslage brächten sie den Haushalt in Schieflage und hätten einen Leistungsabbau in anderen Bereichen zur Folge.
5. Die geforderten Lohnnachzahlungen würden die Konkurrenzfähigkeit der städtischen Spitäler, Alters- und Pflegeheime schwächen und allenfalls das Leistungsangebot in den Spitälern schwächen.
6. Der Kanton Zürich habe nach dem Bundesgerichtsurteil auch nur an dasjenige Gesundheitspersonal Lohnnachzahlungen geleistet, welches die Verjährung unterbrochen habe.
Vom Stadtrat moniert wird auch, dass die Auszahlung der geforderten Lohnnachzahlungen eine Volksabstimmung erforderten, verschweigt jedoch, dass dies nur bei einem allfälligen Referendum notwendig wäre.
Gewiss, wir von der AGGP erachten die ausstehenden 90 Mio. Franken auch als viel Geld. Es ist aber eine Lohnsumme, welche die Regierung dem Gesundheitspersonal von 1997 bis 2002 vorenthalten hat. Tatsächlich wäre der Betrag noch weit grösser, wenn man die Lohndiskriminierungen der vorangehenden Jahre hinzurechnen würde. Dass der Stadtrat das Gesundheitspersonal wegen der eingeforderten Lohngerechtigkeit verantwortlich machen will für Leistungsabbau im Gesundheitsbereich und anderen sozialstaatlichen Bereichen, ist eine Instrumentalisierung des hohen Verantwortungsgefühls des Gesundheitspersonals gegenüber dem Wohlergehen seiner PatientInnen. Denn die optimale Gesundheitsversorgung entspricht seiner Arbeitsethik. Hat eine Regierung oder ein Arbeitsgeber überrissene Kaderlöhne und -boni schon je mit sozialem Leistungsabbau in Frage gestellt und argumentiert, dass die Kleinverdiener dafür bluten müssen? Gegenüber Kaderlöhnen wird stets mit Wettbewerbsvor- und nachteilen argumentiert. Nicht aber gegenüber dem Gesundheitspersonal, von dem erwartet wird, dass es zugunsten des PatientInnenwohls Lohndiskriminierung in Kauf nimmt. Personalnotstand im Gesundheitswesen wird hingegen stillschweigend in Kauf genommen.
Dass der Stadtrat die Gleichstellungsforderungen des Gesundheitspersonals durch alle Instanzen bis vor Bundesgericht anfocht und dabei mehr als fünf Jahre vergingen, darf nicht dem Gesundheitspersonal angelastet werden. Gleichstellung verjährt nicht! Im Gleichstellungsverfahren gegenüber dem kantonalen Gesundheitspersonal erhielten alle Nachzahlungen - rückwirkend auf 5 Jahre (den Klägerinnen wurde die Lohndifferenz auf 10 Jahre zurück ausbezahlt).
Gleichstellungspolitik darf nicht eine Floskel der schönen Reden sein. Lohndiskrminierung von vorwiegend weiblich besetzten Berufen muss rückwirkend und künftig entschädigt werden.
* Die AGGP schätzt, dass in den Jahren 2002 bis 2007 jährlich rund 3'500 Gesundheitsangestellte bei der Stadt gearbeitet haben. Gemäss Berechnungen der Stadt sind es, zusammen mit denjenigen, die Nachzahlungen erhalten haben, 4'800. Wenn wir eine jährliche Fluktuation von ca. 300 Angestellten miteinbeziehen, liesse sich die hohe Anzahl erklären. Allerdings bezöge sich für einen Grossteil die Nachzahlungen nicht auf die ganzen fünf Jahre.
März 2009: Der Stadtrat lässt sich Zeit. Auf die Nachfrage der KOG hin, wann die Weisung des Stadtrats auf die überwiesene Motion Rykart/Sutter (siehe unten, 25.6.08) erscheine, antwortet Stadtrat Robert Neukomm "Der Stadtrat wird diesen Auftrag innert Frist, also vor Ende Juni 2010 erfüllen, indem er dem Gemeinderat eine Vorlage unterbreitet. Zu diesem Zeitpunkt wird er auch informieren."
Januar 2009: Viele Gesundheitsangestellte, die die Verjährung ihrer Nachzahlungsforderungen zur Gleichstellungsklage (betrifft die Zeit 1997-2002, vor der Besoldungsrevision im Jahr 2002) nicht unterbrochen haben, fragen an, ob sie diesbezüglich jetzt noch betreiben können. Das ist nicht möglich. Wir verweisen Sie auf das hängige politische Verfahren: Am 25. Juni 2008 wurde im Gemeinderat eine Motion überwiesen, wonach der Stadtrat angewiesen wird, auch Gesundheitsangestellte, die nicht betrieben haben, zu entschädigen (siehe unten). Die entsprechende Weisung ist noch nicht da.
Die Verjährung der Lohnnachzahlungsforderungen bezüglich der Klagen zur Besoldungsrevision (für die Zeit vom 1.7.2002- 1.7.2007 - LoNa II) kann seit Juli 2007 mit einer Betreibung unterbrochen werden (siehe Besoldungsrevision). Wer in der besagten Zeitperiode als städtische Gesundheitsangestellte gearbeitet hat, kann bis zur Umsetzung des rechtskräftigen Entscheids immer noch betreiben, hat aber die Zeitspanne vom Juli 2007 bis dato durch Verjährung verloren. Wer schon bereits betrieben hat, soll nicht nochmals betreiben!
Ab 22. September 2008: Das Büro Lohnnachzahlungen verschickt an das städtische Gesundhaitspersonal, das für die Jahre 1997- Ende Juni 2002 betrieben hat, die Abrechnungsbriefe für die Lohnnachzahlungen. Bei diesbezüglichen Fragen bitte sich wenden an:
Büro für Lohnnachzahlungen, Walchstr. 31, Pf. 3251, 8021 Zürich, Tel. 044 412 50 58, info.lona@zuerich.ch
Wenn Sie inhaltlich mit der Abrechnung nicht einverstanden sind und dies nicht mit dem LoNa-Büro abklären konnten, können Sie innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Abrechnung ein Begeheren um eine begründete, rekursfähige Verfügung einreichen (eingeschrieben, Kopie aufbewahren!). Sie können dieses Gesuch später auch wieder zurückziehen, falls Sie merken, dass die Abrechnung doch richtig war.
17. September 2008: Der Stadtrat verschickt ein Mediencommuniqué mit der Aussage, das Gesundheitspersinal (das betrieben hat) über seine Ansprüche zu informieren und allen Betroffenen das Vorgehen zur Auszahlung schriftlich zu erläutern. Die Lohnnachzahlung samt Verzugszins wird für jede betroffene Person einzeln berechnet und noch im Jahr 2008 ausbezahlt. Die KOG hat gleichentags die Medien ebenfalls angeschrieben. Communiqué Stadtrat / Communiqué KOG
August 2008: Mitte bis Ende September 2008 werden wir Sie an dieser Stelle über die Mitteilungen des Stadtrats zu den Nachzahlungen für diejenigen, die betrieben haben, informieren. Alle, die betrieben haben, erhalten bis Ende September einen Brief von der Stadt.
Zur überwiesenen Motion "Gesundheitsberufe, Lohnnachzahlungen nach Bundesgerichtsentscheid", welche auch Nachzahlungen für Gesundheitsangestellte verlangt, die nicht betrieben haben, wird der Stadtrat eine Weisung herausgeben, die dann in die Vernehmlassung geht und später wieder in den Gemeinderat kommt. Auch darüber werden wir Sie zu gegebener Zeit informieren.
25. Juni 2008: Die Motion Nr. 2008/56 von Karin Rykart Sutter und Daniel Leupin "Gesundheitsberufe, Lohnnachzahlungen nach Bundesgerichtsentscheid" fand mit 63:56 Stimmen eine Mehrheit im Gemeinderat. Die KOG stand am 25. Juni 08 mit Transparenten vor den Gemeinderat (Flugi pdf) (Medienmitteilung) Bilder. Die Motion beauftragt den Stadtrat, dem GR eine Weisung zu unterbreiten, wonach allen Angestellten der Berufsgruppen Pflege, PhysiotherapeutInnen und ErgotherapeutInnen, welche zwischen 1997 und 2002 zwei Lohnklassen zu tief eingestuft waren, die Nachzahlung auszurichten sind.
Die KOG führte am 3.4.2008 eine Demo vom Bürkliplatz aus durch, mit Halt beim Stadthaus, wo eine Delegation des Kongresses zu den städtischen Gleichstellungsbüros eine Botschaft (pdf) der KOG entgegennahm. Anschliessend begab sich der lange Demozug an die Walchstrasse, wo die Petition des städtischen Gesundheitspersonals mit 2'404 Unterschriften an Stadtrat R. Neukomm übergeben wurde. Fünf Vertreterinnen verschiedener Berufsgruppen des Pflegepersonals hielten Kurzansprachen. Fotos können unter der Rubrik "Bilder" abgerufen werden.
Die KOG informierte am Montag, 28. Jan. 2008 Kurzbericht und am 27. Feb. 2008 um 19 h im Volkshaus Kurzbericht über die laufenden Verfahren (3 Baustellen) und beschloss, mit einer Petition an den Stadtrat Zürich Lohnnachzahlungen für alle Berechtigten zu fordern, unabhängig ob sie betrieben haben oder nicht. Beschlossen wurde zudem eine DEMO am 3.4.08 (Do), um 18 h Besammlung Bürkliplatz, um 19 h Demostart, in weisser Kleidung.
Das Bundesgericht bestätigte die drei Urteile des Zürcher Verwaltungsgerichts. Die Stadt Zürich hat die Pflegefachleute, ErgotherapeutInnen und PhysiotherapeutInnen vor der Besoldungsrevision von 2002 im Vergleich zu den städtischen Polizeibeamten im Umfang von zwei Lohnklassen diskriminierend entlöhnt.
Demzufolge werden nun Lohnnachzahlungen für die Jahre 1997 – 2002 fällig.
Die Verbände der KOG haben sieben Jahre mit den Einzelklägerinnen für den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gekämpft, so wie es die Verfassung seit 1981 und das Gleichstellungsgesetz seit 1996 verlangen. Wir erwarten, dass die Stadt Zürich unverzüglich und korrekt diesen Grundsatz umsetzt und nicht weiter auf dem Rücken der Frauen spart.
Was ist zu tun? Schliessen Sie sich, falls Sie nicht schon Mitglied sind, einem der KOG-Verbände an!
Die Koordinationsgruppe Trägerinnenschaft Lohngleichheitsverfahren Stadt Zürich und die ihr angeschlossenen Verbände freuen sich über das Bundesgerichtsurteil. Damit wird der Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichtes bestätigt. Nun muss die Stadt an Pflegefachleute, Ergo- und PhysiotherapeutInnen Nachzahlungen in der Höhe von zweistelligen Millionen Franken leisten. Nachdem diese Berufsgruppen vor der Besoldungsrevision von 2002 im Vergleich zu den städtischen Polizeibeamten im Umfang von zwei Lohnklassen diskriminiert entlöhnt worden waren. Für die drei Berufsgruppen sind demzufolge Lohnnachzahlungen für die Jahre 1997 bis 2002 fällig. Zudem bekam die Stadt insgesamt 15'000 Franken Prozessentschädigungen aufgebürdet. Die Beschwerden der Verbände beschränkten sich auf die Zulagen, welche der Polizei zusätzlich ausbezahlt wurden. Das Bundesgericht erachtete diese als nicht diskriminierend, sondern als ausschliesslich der Polizei zukommende Privilegierung.
Die KOG und die angeschlossenen Verbände haben sieben Jahre mit den Einzelklägerinnen für den Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» gekämpft, so wie es die Verfassung seit 1981 und das Gleichstellungsgesetz seit 1996 verlangen. Dazu mussten der Bezirksrat Zürich, das Verwaltungsgericht Zürich und schliesslich das Bundesgericht angerufen werden, bis endlich das Recht umgesetzt werden kann.
Die KOG erwartet nun, dass die Stadt Zürich unverzüglich und korrekt die Nachzahlungen an alle Beschäftigten der betroffenen Berufsgruppen leistet, die diskriminierend entlöhnt wurden. Nachdem die Stadt den typischen Frauenberufen aus dem Gesundheitsbereich jahrzehntelang diskriminierende und somit widerrechtliche Löhne bezahlt hat, wäre es äusserst unfair, wenn nur diejenigen berücksichtigt würden, welche die Forderung aktiv geltend gemacht haben. Der Kanton Zürich hat damals, nach den Urteilen des Verwaltungsgerichts von 2001, auch allen Angehörigen der Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich Nachzahlungen geleistet, unabhängig davon, ob sie geklagt oder betrieben hatten.
Die KOG wird auf jeden Fall den Verlauf der Nachzahlungen aufmerksam mitverfolgen.
Den Gesamtverlauf der städtischen Gleichstellungklagen finden sie hier