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Informationsplattform der AGGP

Kontaktadresse: sekretariat@aggp.ch

[ 14. Juni 2009 ]

Unterschiedliche Löhne für gleiche Erfahrung und Leistung

KOG*: Rekurs gegen die Lohnmassnahmen 2009 Unter dem Titel transparent und gerecht wurde 2006, gegen unseren Widerstand, das neue Städtische Lohnsystem in Kraft gesetzt und seit 2007 angewendet.

Aus der Überführung resultierten unterschiedliche Positionierungen in den Lohnbändern und Teillohnbändern.

Diese Unterschiede bestehen immer noch, denn die Lohnmassnahmen (Erhöhungen) nehmen eine Angleichung folgendermassen vor: die Kolleginnen und Kollegen, welche sich in den Teillohnbändern Sehr Tief und Tief befinden, werden in das Teillohnband Mittel gesteuert …und landen dort im unteren Bereich des Lohnbandes.Anschliessend finden für sie und die Kolleginnen und Kollegen, welche bereits im Teillohnband Mittel positioniert gewesen sind, keine weiteren Angleichungen mehr statt.Angleichungen können nur geschehen, wenn alle Positionen (Angestellte) in den unterschiedlichen Lagen innerhalb der Teillohnbänder, vor allem im Teillohnband Mittel, gegen die obere Grenze gesteuert werden, dafür müssten aber die für die ZBG Bewertung C gesprochenen Erhöhungen höher sein als die für die Jahre 2008 und 2009 gesprochenen Erhöhungen.

Für die gleiche Leistung und die gleiche Erfahrung bestehen somit Unterschiede, welche der Stadtrat nicht gewillt ist auszugleichen. Dies ist ungerecht und betrifft die Gesundheitsberufe mit ihrem hohen Anteil von in das mittlere und in die tiefen Teillohnbänder überführten Kolleginnen und Kollegen einmal mehr ganz besonders.Gelder aus einem 2006 vom Gemeinderat bewilligten Sonderkredit sind vorhanden. Aber knapp die Hälfte dieser Gelder werden mit den aktuellen Lohnmassnahmen nicht ausgeschöpft, sondern für die Vergabe von Prämien verwendet.Es wird deshalb Zeit, die vollständige Angleichung einzufordern.

Was tun? Dies betrifft alle Kolleginnen und Kollegen aller Berufe mit der Lage im Lohnband Mittel und einer ZBG Beurteilung C.

Aufgrund des Mitteilungsbriefes Lohnmassnahmen 2009 von Anfangs April kann noch kein Rekurs beim Stadtrat eingereicht werden. Als erster Schritt muss mit einem eingeschriebenen Brief eine anfechtbare Verfügung der individuellen Lohnmassnahme bei der im Mitteilungsbrief angegebenen Kontaktstelle verlangt werden. (Musterbrief als pdf oder word-Datei). Frist bis am 30.5.2009.

Nach Erhalt der obengenannten "anfechtbaren Verfügung" kann innert 30 Tagen beim Stadtrat der Rekurs eingereicht werden. Musterrekurs in pdf Anleitung dazu, Word-Datei kann beim AGGP-Seki angefordert werden (sekretariat@aggp.ch).

Nur diejenigen, die fristgericht eine Verfügung angefordert und eine anfechtbare Verfügung erhalten haben können rekurrieren. 

Präzisierungen: Siehe dazu

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Die KOG – Koordinationsgruppe Trägerinnenschaft Lohngleichheitsverfahren Stadt Zürich – setzt sich heute aus folgenden Organisationen zusammen:

KOG: Verein „Koordination Gesundheitsberufe“, Aktion Gsundi Gsundheitspolitik“, AGGP; ErgotherapeutInnen-Verband Schweiz, EVS, Sektion ZH/SH; Frauengewerkschaft Schweiz, FGS; physio zürich-glarus; Schweizerischer Hebammenverband, SHV, ZH und Umgebung.

AGGP (Aktion Gsundi Gsundheitspolitik)
EVS (ErgotherapeutInnen-Verband Schweiz, Sektion ZH/SH)
FGS (Frauengewerkschaft Schweiz) FISIO (Schweizer PhysiotherapieverbandKantonalverband ZH/GL))
SHV (Schweizerischer Hebammenverband, Sektion Zürich und Umgebung)

Aktion Gsundi Gsundheitspolitik . Rautistrasse 12 . 8047 Zürich . developed by weave.ch . Flavia Vattolo