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[  2009 ]

Lohnrevision Kanton Zürich

Die laufende Lohnteilrevision sowie die Besoldungsrevision von 1991 und ihre kämpferischen Folgen

Dass Besoldungsrevisionen und Lohnrevisionen von den typischen Frauenberufen wie den Gesundheitsberufen grosse Achtsamkeit, viel Kampfgeist und öffentliche Auftritte auf der Strasse und vor Gericht erfordern, zeigt die lange Geschichte der Gleichstellungsklägerinnen seit der Besoldungsrevision von 1991. Der lange Kampf erforderte enorm viel Ausdauer sowie Informations-, Organisations- und Verständigungsarbeit. Die AGGP hat dabei eine zentrale Rolle gespielt. Die laufende Lohnteilrevision verfolgt die AGGP als Mitglied des VPV aktiv und mit grösster Aufmerksamkeit.

Aktueller Stand der AGGP-Aktivitäten gegen den Entwurf des Teilprojekts 3 (TP3) der Lohnteilrevision siehe unter "Lohnteilrevision"

1.4.2009: Der Kanton Zürich schickt den Entwurf zur Lohnteilrevision TP3 in die Vernehmlassung. Die AGGP weist sie zurück, denn die Kantonsregierung greift die Lohngleichstellung der Gesundheitsberufe an. Die AGGP verschickt eine Medienmitteilung und lädt für den 27.4.2009 zu einem Diskussionsabend der Basis ein.

2008/2007: Eine Lohnexpertin der AGGP nimmt ab Herbst 2007 als eine Vertreterin des VPV (Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich) an den Bewertungssitzungen der Teilrevision des Zürcher Lohnsystems (TP3) teil - jedoch ohne Stimmrecht.

Am 22.1. 2001 urteilte das Verwaltungsgericht, dass das klagende Gesundheitspersonal des Kantons Zürich im Vergleich zur Polizei seit der Besoldungsrevision von 1991 diskriminiert entlöhnt worden war. Die Forderungen der Klägerinnen wurden mehrheitlich gestützt. Am 7.2.01 forderte die KOG mit einer Demonstration eine zügige Umsetzung der Urteile und Lohnnachzahlungen. Vom Februar bis Anfang April 2001 folgen die Vergleichsverhandlungen mit dem Regierungsrat Zürich. Ergebnis: Nebst Lohnklassenanstieg, Lohnstufenanstiegen wurden Lohnnachzahlungen für die letzten fünf Jahre vereinbart. Die Klägerinnen erhielten 10 Jahre Lohnnachzahlungen. Die klagenden Berufsgruppen wurden am 1.7.01 neu eingereiht. Die ersten Lohnnachzahlungen wurden im folgenden Herbst ausbezahlt, und im Mai 2002 erhielten die Klägerinnen die ihren.

Am 1.7.1996 reichten insgesamt 47 Klägerinnen (20 Pflegefachfrauen  , 9 Ergo, 6 Physio, 12 Berufsschullehrerinnen) am Tag des Inkrafttretens des Gleichstellungsgesetzes Einzelklagen ein. EVS, SYNA, SBK und VPOD reichten vier Verbandsklagen ein. Der SPV reichte im November 96 seine Verbandklage nach.

Am 26.6.1996 wurde ein grosses „Klagefest“ im Kanzleischulhaus gefeiert.

29.2.1996: Die enge und intensive Zusammenarbeit zwischen AGGP, FGS, EVS, BPZ, SPV und SYNA (damals noch VCHP, Verband des christlichen Staats- und Gemeindepersonals) trug Früchte. Zusammen mit dem VPOD und SBK wurde die „Koordinationsgruppe Lohngleichheitsklagen“ (KOG) gegründet.

5.10.1994: Veranstaltung der AGGP, EVS (Ergo), FGS (Frauengewerkschaft Schweiz), SBK, BPZ und SPV (beide Physio) sowie VPOD. Dabei erklärten sich 7 Pflegefachfrauen und drei ErgotherapeutInnen zur Klage bereit. Zwei Monate später wurde beschlossen, die Klage gemeinsam mit einer Anwältin vorzubereiten.

7.5.1994: Workshop AGGP/FGS, mit einer Anwältin und potenziellen Klägerinnen aus der Pflege und der Ergotherapie.

20.10.1993: Veranstaltung AGGP/FGS. Beschluss Projekt „Lohngleichheitsklagen“ zu realisieren.

Am 24.2.1993 erschien das „Gutachten über die Einreihung der Pflegeberufe, das Herr Dr. Christian Katz im Auftrag der AGGP erstellt hatte.

Im Herbst 1991 reichten 20 Ergotherapeutinnen persönliche Einsprache gegen ihre zwei Klassen zu tiefe Lohneinreihung im Rahmen der SBR ein. Im Laufe des Jahres 1992 lehnte der Regierungsrat des Kantons Zürich sämtliche Einsprachen ab.

Am 1.7.1991, kurz nach dem nationalen Frauenstreiktag, führte der Kanton Zürich die strukturelle Besoldungsrevision (SBR) ein. Durch zu tiefe Bewertung des Arbeitswertes, durch Minusklassenentscheide und durch diskriminierende Überführungsbestimmungen vom alten ins neue Lohnsystem benachteiligte der Kanton die traditionell weiblich besetzten Gesundheitsberufe. Zwei Tage später reichte die AGGP bei der Stadt und dem Kanton Zürich die Petition „Gegen den Personalnotstand in Spitälern und Heimen“ mit über 10'000 Unterschriften ein.

Am 28.10.1990 stellte die AGGP ein Massnahmenpaket gegen den Personalnotstand vor. Darin kritisiert sie u.a. die kantonalzürcherische strukturelle Besoldungsrevision (SBR), da diese die Gesundheitsberufe weiterhin diskriminiert.

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